Bewerben mit Kind
von alasKAgirlNov 25
Wie ist das eigentlich, wenn man sich als Frau mit Kind irgendwo bewirbt. Erwähnt man da im Anschreiben, dass man zwar ein Kind hat, aber trotzdem super flexibel ist, weil das Kind perfekt rund um die Uhr betreut ist? Oder schreibt man nichts dazu, weil es für die Arbeit nicht relevant ist, eben weil das Kind perfekt betreut ist? Es gibt ja nun diese Europass-Lebensläufe, in denen Familienstand und Kinder nicht erwähnt werden. Trotzdem gibt man ja weiter unten an, dass man Elternzeit hatte. Oder lässt man das weg, wenn keine Lücke im Beschäftigungsverhältnis entstanden ist?
Ich bin ja eigentlich der Meinung, dass man im Anschreiben nicht explizit auf die Kinder eingehen muss. Wenn das dann aus dem Lebenslauf hervorgeht, können Sie einen dazu ja im Vorstellungsgespräch befragen. Im Anschreiben möchte man erklären, warum man den Job möchte und gut geeignet ist. Da schon Erklärungen zur Vereinbarkeit mit der Familie abzugeben finde ich unpassend, da sich dann der Schwerpunkt von „ich bin gut ausgebildet und geeignet“ nach „ich bin Mutter“ verschiebt. Ich denke das ist eher was, worauf man im Gespräch eingehen kann. Ich frage mich aber manchmal, ob die Personaler das vielleicht anders sehen. Vielleicht wird man gar nicht erst eingeladen, weil man ein Kind hat und deshalb, wegen Überstunden und Dienstreisen, vermutlich nicht geeignet ist für einen Job. Wäre es dann nicht besser gewesen, es doch im Anschreiben schon zu erklären? Eigentlich bin ich der Meinung, dass die Qualifikation das erste Kriterium für eine Einladung sein sollte. Schließlich kann eine Mutter genauso flexibel oder unflexibel sein, wie jeder andere auch. Es gibt immer Randbedingungen, die nicht im Anschreiben stehen. Dafür gibt es ja die Gespräche. Oder sehe ich das völlig falsch?
6 Kommentare
Kommentar von Sigrid am 25. November 2010 um 09:50
Hallo,
ich habe Deine Seite über den Momblog gefunden.
Meiner Meinung nach hat so etwas nichts im Anschreiben zu suchen. außer es wird in der Stellenanzeige schon auf häufige Dienstreisen, wechselnde Arbeitsorte o.ä. verwiesen.
Wenn man schon wegen der Kinder durchs Raster fällt, dann geschieht das glaube ich in jedem Fall. Aber vielleicht schätze ich die Personaler da auch falsch ein? Deren Meinung würde mich mal interessieren.
Kommentar von nikita am 25. November 2010 um 10:05
willst du dich bewerben?
Kommentar von AnJu am 25. November 2010 um 10:13
@Sigrid: ja, nur leider kenne ich keine Personaler
@nikita: och, man hat doch immer die Augen offen, oder nicht?
Kommentar von Frau Sevenjobs am 25. November 2010 um 12:43
Im Anschreiben geht es nur darum, warum man glaubt, für den Job geeignet zu sein. Und das in kurzen knappen Sätzen, denn gelesen wird eh der Lebenslauf. Das gesülze auf Seite 1: „Ich möchte mich gerne der Herausforderung stellen…bla, bla“ kann doch eh keiner mehr ernst nehmen.
Hat man in der Elternzeit durch das Kind Dinge gelernt, die einen nun für den Job besonders befähigen, dann gehört das sicherlich in das Anschreiben. Sonst nicht. Als Vergleich: würdest Du schreiben, wenn Du Deine Oma pflegen würdest?
Ein zweiter Punkt: wenn ich mich als Mutter oder Vater auf einen Job mit Dienstreisen und Überstunden bewerbe, dann gehe ich als Unternehmer aber stark davon aus, das die Kinderbetreuung gesichert ist. Alles andere wäre ja unredlich. Deshalb ist es eigentlich kein Thema.
Ein dritter Punkt ist, ob man sich als aktive Eltern wirklich auf einen Job mit Überstunden und Dienstreisen bewerben möchte.
Grundregel jedoch ist: ehrlich bleiben. Und niemals die Kinder verschweigen, das rächt sich. Besser positiv die tagtägliche Fortbildung durch die Kinder herausstreichen. Unternehmen, die die Bewerbung wegen der Kinder ablehnen, wären dann sowieso die falschen Partner.
Kommentar von AnJu am 25. November 2010 um 13:05
Ja, an das mit der Oma hab ich auch gedacht. Aber die taucht ja auch nicht im Lebenslauf auf, oder?
Bei Überstunden und Dienstreisen kommt es immer drauf an. Überstunden (wenn’s nötig ist, nicht obligatorisch) und dafür Gleitzeit ist ok. Dienstreisen auch, wenn es nicht um mehrere Wochen am Stück im weit entfernten Ausland geht.
Kommentar von Frau Sevenjobs am 25. November 2010 um 14:17
Für die Pflege von Angehörigen muss einen der Arbeitgeber bis zu 10 Monate freistellen (unbezahlter urlaub). Und diese Freistellung gehört für mich in den Lebenslauf. Allerdings, wie bei der Elternzeit, mit einer markanten Formulierung, die der Belastung der Pflege/Kinderbetreuung entspricht und nicht so nach: „ich war zu Hause, habs mir schön gemacht und ab und zu mit der Oma/Kind geplaudert!“