Gedanken, ungeordnet
von alasKAgirlApr 14
Ich hab da mal ’ne Frage zur deutschen Sprache. Im Fernsehen und auch so in Gesprächen hört man immer wieder, dass Leute irgendetwas „auf alle Fälle“ tun oder lassen. Aber ist das nicht falsch? Heißt das in dem Fall nicht „auf jeden Fall“? Und „für alle Fälle“ wird doch anders verwendet, oder nicht? Mich verwirrt das auf jeden Fall jedesmal.
Acht Monate hat’s gedauert bis der erste Mensch mir seinen Sitzplatz in der Straßenbahn angeboten hat. Erstaunlich, oder? Acht Monate, von denen ich bestimmt länger als einen, einen beträchtlichen Bauch vor mir her schiebe. Leider war dieser erste Mensch, der für mich aufstehen wollte, eine Frau, die bestimmt doppelt so viel wiegt wie ich (aber ohne Baby im Bauch). Da hab ich mich artig bedankt und bin die zwei Stationen stehen geblieben. Den nächsten Platz habe ich dann gleich am nächsten Tag angeboten bekommen und sogar angenommen. Beides war in Karlsruhe in der Straßenbahn. In Stuttgart in der S-Bahn warte ich bisher vergeblich auf angebotene Plätze. Ebenso im Zug von S nach KA.
Morgen in einer Woche ist mein letzter Arbeitstag. Immernoch unvorstellbar. Vor allem, weil die Arbeit noch für deutlich länger als für 6 Tage reicht. Dann ist auch noch unsere Buchhaltung in Urlaub ist und mir fehlen wesentliche Informationen.
Das BAFöG hat sich gemeldet und mir mitgeteilt, wieviel Geld sie ab Oktober wieder haben wollen. Jetzt weiß ich nicht, wie das mit dem leistungsbezogenen Teilerlass ist. Woher soll ich denn wissen, ob ich zu den 30 % besten gehöre? Ist das meine Aufgabe das rauszufinden? Ich dachte das wissen die beim BVA. Irgendjemand Ahnung? Soll ich da jetzt einfach mal prophylaktisch ’nen Antrag stellen? Und sowieso: zähle ich da als Physiker, wo es doch so 60 bis 80 sind, die in einem Jahr ein Diplom machen oder zählen ich und die anderen drei Geophysiker einzeln? Und muss ich jetzt überhaupt gleich was zurückbezahlen, wenn ich dann in Elternzeit bin?
Ich hasse Formulare ausfüllen. Und wenn man ein Kind kriegt, dann muss man nen ganzen Haufen davon ausfüllen. Das doofe ist, dass man die meisten sowieso erst abgeben kann, wenn dann das Kind da ist, weil man den Geburtstag eintragen muss. Tolle Sache. Als hätte man mit nem Neugeborenen nix besseres zu tun als Formulare auszufüllen. Ich glaube das stammt aus Zeiten, als Männer für Formulare zuständig waren. Wie wär’s denn mit: „Ich geb jetzt alles ab und reich‘ dann die Geburtsurkunde nach!“. Nö, geht nicht. Wirklich tolle Sache. Und warum darf meine Frauenärztin mir die Bescheinigung für die Krankenkasse zur Berechnung meines Mutterschaftsgeldes erst ab der 33. Woche ausstellen, wenn ab der 26. Woche sowieso keine Korrekturen am Entbindungstermin mehr vorgenommen werden? Das ist doch nur unnötiger Stress. Dann kriegt meine Krankenkasse die Bescheinigung in der 34. Woche, setzt sich dann mit meinem Arbeitgeber in Verbindung um auszudiskutieren, wer was bezahlt. Bis die das hinbekommen haben, bin ich doch schon seit Wochen im Mutterschutz, oder nicht? Und woher krieg‘ ich solange mein Geld? Und da soll man sich keinen Stress machen in der Schwangerschaft…
Und wann kriegt’s der LBV eigentlich mal auf die Reihe auszurechnen, was ich jetzt ab März netto verdiene?
11 Kommentare
Kommentar von isnochys am 14. April 2009 um 21:43
Ich würde dir auch keine sitzplatz anbieten!
:)))
Hab ja ein viel schwereres Los zu tragen!
🙂
Vergiss die arbeitstage, ich geh auch einfach an die BA, obwohl der Kunde doch so dringend auf das Projekt wartet..
Es findet sich immer jemand, der das weiter macht.
Falls du fragen zwecks Formular ausfällen hast, kannst mich gerne anschreiben, ich geb dir dann die Telefonnummer meiner Mutter, die hat sowaas auf dem Sozialamt die letzten Jahre geregelt und, jetzt im ruhestand, freut sich immer über solche Arbeit
:))
Kommentar von AnJu am 15. April 2009 um 08:14
Will Deine Mutter sowas nicht als Dienstleistung anbieten? Ich glaube das ist eine Marktlücke. Ich hätte da nen Elterngeldantrag, nen Kindergeldantrag, ein Formular für die Arbeit wegen der Elternzeit und ne Steuererklärung vom letzten Jahr auszufüllen.
Kommentar von Anne am 15. April 2009 um 09:27
Hmm zu der Bafögsache – also ich erinnere mich, dass mir die Frau vom Prüfungsamt sagte, dass sie zumindest raussuche, wer zu den 30% Besten gehöre und die Daten danach entsprechend weitergebe. Ob das eine Nachfrage beim Prüfungsamt wert ist?
Kommentar von nikitaF am 15. April 2009 um 12:11
Mausebär, du kriegst ein Baby, nein wie schön!!! Obwohl es in „unserem alter“ ja fast schon…überfällig ist? Abba ich hab es bislang auch „nur“ zu dem besten schnautz von elt geschafft, abba da S. und ich auch keinen Nachwuchs planen/wollen, liebe ich die Kleine wie ein Kind und mehr!
Und sonst? ich zieh grade nach Potsdam um. Also wir. Drei. In zehn Tagen. Ahhhhhhhhhhhhh! und du beklagst dich über FORMULARE? Ich füll se dir aus, wenn du packen kommst^^ Aber kamma ja nich machen, ne, mit so nem Baby im Bauch. Was wirds denn? Irgendwo las ich mal „der“ Kleine? Asso ein Bübsche? Name? Alter, Beruf..*g*=? Muss man hoite ja immer direkt planen.
Hach, da werdn Kindheitserinnerungen wach….erinnerste dich noch an den KiGa?Soifz. Time flies by….
Denk an dich!!! Wie gehts dem dem Baldvatta?
Kommentar von isnochys am 15. April 2009 um 15:46
Ich hab mal meine mutter angeschrieben
*gg*
die macht sicher gleich nen laden auf;)
und der andere Kommentar hier:
WTF?
Kommentar von nikitaF am 15. April 2009 um 17:31
was WTF? Hat’s dir Sprache verschlagen, weder gutes Deutsch noch in der Lage Worte auszuschreiben?
Kommentar von nikitaF am 15. April 2009 um 17:33
WorldTrustFoundation
WillisTafelFäulnis
WannTanztFranzi
WessenTigerFoult
Kommentar von nikitaF am 16. April 2009 um 16:25
Genau -) und welcher Mensch liest gerne als Kommentar auf seine Worte: What The Fuck…..
friedvolle Grüße
Nikita
Kommentar von AnJu am 20. April 2009 um 22:56
@Anne: ich hab jetzt einfach mal nen Antrag auf Teilerlass gestellt. Sollen die noch nachschauen, ob ich zu den besten 30 % gehöre.
@Nikita: ich schreib Dir mal ne mail demnächst.
Kommentar von Frood am 21. April 2009 um 10:09
„Bei Darlehensnehmer/innen deren Einkommen 960 Euro bzw. ab dem 1. Oktober 2008 1.040 Euro monatlich nicht übersteigt, wird die Rückzahlung auf Antrag ausgesetzt; diese Einkommensgrenze erhöht sich noch, wenn ein Ehepartner oder Kinder mit zu versorgen sind.“
Quelle: http://www.bafoeg.bmbf.de/de/383.php
Gruß
Kommentar von AnJu am 23. April 2009 um 17:12
@Frood: Sorry, Dein Kommentar war im spam. Wahrscheinlich wegen des „dubiosen“ Links.
Das hab ich auch gelesen mit den Freibeträgen. Es ist nur die Frage ob ich den Freibetrag für den Ehemann angerechnet bekomme, weil das nur geht, solange der nicht gerade eine Ausbildung macht, die nach BAFöG gefördert werden KANN (egal ob sie’s auch wird). Aber wahrscheinlich reicht auch mein Freibetrag und der fürs Kind aus. Weiß ich bisher nicht, weil ich noch nicht genau weiß, wieviel Elterngeld ich tatsächlich bekomme.