Arme bleiben arm
von alasKAgirlFeb 22
Ich dreh durch! Verstehe einer diesen Staat. Wir, also eigentlich D., bekommt kein elternunabhängiges BAföG! Und das, weil ihm neun Monate Erwerbstätigkeit fehlen. Ja Moment, dachten wir da, da fehlen doch genau diese neun Monate, die er nach ALG1 noch arbeitslos gemeldet war, drei Monate vor und sechs Monate in seiner Abendgymnasiumszeit. Tja, dachten wir. Die zählen aber nicht dazu, weil da das Arbeitslosengeld schon zu Ende war. Hartz IV hatten wir nicht beantragt, weil wir nicht damit gerechnet hatten, was zu bekommen. Wäre auch egal gewesen, weil ALG2 ausdrücklich nicht zählt. Die neun Monate hat’s also quasi nicht gegeben und deshalb müssen jetzt D.s Eltern noch mit ran. Aber ist das nicht ungerecht? Der Staat meint also, dass jemand der länger als ein Jahr arbeitslos ist, daran zweifellos selbst schuld ist, er einfach faul ist und deshalb die ALG2-Zeit nicht angerechnet werden muss. Weiterhin zählen auch nur Zeiträume als Erwerbstätigkeit, in denen mehr als 600 Euro verdient wurde. Der Staat denkt also, dass man mit weniger als 600 Euro pro Monat nicht leben kann. Aber eigentlich geht’s ja auch gar nicht darum, ob man bereits seit Jahren elternunabhängig lebt. Es geht nämlich nur darum, ob man dem Staat schon fünf Jahre lang Geld eingebracht hat. Und da fehlen D. 9 Monate. Zum Kotzen!
Ein Kommentar
Kommentar von tumulder am 22. Februar 2008 um 17:35
BAföG, BAAföG, BAAAAAAAfffföööööGGGG! Hör mir auf. Was ich damals für ein einziges Sonderformular rumfahren mußte, nur damit festgestellt werden konnte, daß ich einen Anspruch von 28,50 DM habe, Leistungen unter 30 DM jedoch nicht ausgezahlt werden. Dabei hätten einem die paar Mark auch schon weiter gebracht. Hätte man ja z.B. ein paar Bücher von kaufen können. Und wenn man dann in der Zeitung liest, daß es in Deutschland immer noch an hochqualifizierten Fachkräften fehlt, ja dann fast man sich nur noch an den Kopf.